Dem Gemeindekirchenrat (GKR) obliegt laut Grundordnung unserer Kirche die Leitung der Gemeinde.
Der GKR trägt nicht nur die Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums, sondern auch für die Verwaltung der Kirchengemeinde. "Er berät regelmäßig die Situation der Gemeinde, plant ihre Arbeit, sorgt für deren Durchführung und achtet auf gegenseitige Information in der Kirchengemeinde." (GO Art.15, Abs.2)
Die Mitglieder des Gemeindekirchenrates werden als Älteste bezeichnet.
Zu unserem Gemeindekirchenrat gehören acht Älteste und eine Ersatzälteste. Die Ersatzälteste ist bei Abwesenheit eines und einer Ältesten stimmberechtigt. Pfarrer Vajen ist sogenanntes "geborenes GKR-Mitglied" - er wird nicht gewählt und ist automatisch stellvertretender Vorsitzender des GKR.
Mit beratender Stimme gehören zum Gemeindekirchenrat die Vorsitzende des Gemeindebeirates, Kirstin Arendt und der Superintendent des Kirchenkreises Berlin Süd-Ost, Hans-Georg Furian.
Sitzungstermine 2024:
17. Mai 21. Juni
19. Juli 16. August
20. September 11. Oktober
8. November 13. Dezember
Anträge und Fragen zum Gemeindeleben können Sie bis spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich einreichen.
Wir informieren Sie über die wichtigsten Beschlüsse des Gemeindekirchenrates.