„Der Gemeindekirchenrat soll einen Gemeindebeirat bilden.“ So steht es in Artikel 27 der Grundordnung unserer Landeskirche.
In den Gemeindebeirat werden Menschen berufen, die sich in den verschiedenen Gruppen und Kreisen aktiv am Gemeindeleben beteiligen. Der Gemeindebeirat ist ein beratendes Gremium, das keine eigene Entscheidungskompetenz besitzt. Im Beirat sammeln sich fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen aus der Gemeinde, um den Gemeindekirchenrat (GKR) in seiner Arbeit zu unterstützen. "Vor wichtigen Entscheidungen, insbesondere vor der Wahl von Ältesten sowie vor der Bestellung von ordinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, hat der Gemeindekirchenrat den Gemeindebeirat zu hören." (Artikel 27 Absatz 6 Grundordnung)
Aufgaben des Beirates sind:
• Mitwirken bei der Planung und Koordinierung des Gemeindelebens
• Beraten von Einzelfragen der Gemeinde
• Anregungen an den GKR geben und Anfragen an ihn stellen
Der Gemeindebeirat trifft sich alle 3 Monate. Einmal im Jahr findet eine gemeinsame Sitzung mit dem GKR statt.
In den Sitzungen des Beirates geht es auch um gegenseitige Information und Austausch von Erfahrungen aus den einzelnen Gruppen. Das Interesse der Gruppen untereinander ist sehr groß.
Im Beirat unserer Gemeinde engagieren sich zurzeit neun Frauen und Männer aus verschiedenen Gruppen und Kreisen der Gemeinde.
Wenn Sie mehr über die Arbeit des Beirates erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an seine Vorsitzende:
Frau Kirstin Arendt
Kontakt über das Gemeindebüro: 030 99 18 013